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Tragwerksberatung für denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus — München, Müllerstrasse

Projekt: 22-81 MUE |

Standort: München, Müllerstrasse 1

BGF: 1.500 m²

Leistungen: Tragwerksberatung und Machbarkeitsberatung

Bauherr: Fam. Schormair

Architekt: Giesecke & Giesecke

Tragwerksplaner: CN Europlan GmbH

Ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus in der Münchner Müllerstrasse — vier Stockwerke, Dachgeschoss und Keller, mit einem Tragwerksystem aus massiven Mauerwerkswänden und Holzbalkendecken — wurde im Rahmen eines Umnutzungs-Machbarkeitsprozesses untersucht. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, der Art und Umfang baulicher Eingriffe einschränkt.

Im Keller zeigte sich ein strukturell und historisch bedeutsames Element: ein gemauert-gewölbter Keller, der möglicherweise aus dem Mittelalter stammt und unter Umständen als Überbauung eines historischen Stadtbachs angelegt wurde. Das Vorhandensein einer mittelalterlichen Gewölbestruktur unter einem Mehrfamilienhaus des 19. oder frühen 20. Jahrhunderts schafft eine mehrschichtige strukturelle Situation, in der das tatsächliche Tragverhalten und der Zustand des Kellers vor jeder Umnutzungsplanung bewertet werden mussten.

Der tragwerksberatende Leistungsumfang umfasste: die Tragfähigkeit des vorhandenen Mauerwerks und der Holzkonstruktion unter den geplanten Umnutzungslasten; den Zustand und die strukturelle Rolle des mittelalterlichen Gewölbekellers; sowie die Beschränkungen, die der Denkmalschutz für zulässige Eingriffe vorgibt.

Kernaussagen

  • Denkmalgebäude erfordern Tragwerksbewertung vor Planungsbeginn: Die Kombination aus Denkmalschutz und unbekannten Untergeschossverhältnissen bedeutete, dass jedes Umnutzungskonzept ohne vorherige Tragwerksbewertung ein nicht quantifizierbares Risiko getragen hätte — besonders für einen Eigentümer, der eine Kapitalinvestitionsentscheidung trifft.
  • Mittelalterlicher Gewölbekeller als strukturelle Unbekannte: Ein Gewölbegemäuer dieses Alters, mit unbekanntem Ursprung und Zustand, kann nicht als konventioneller Keller behandelt werden. Seine Bewertung erforderte fachkundige Interpretation, keine Routinestatik.
  • Holzbalkendecken in denkmalgeschützten Gebäuden: Bestehende Holzbalkendecken in Mehrfamilienhäusern des 19. und 20. Jahrhunderts sind häufig in variablem Zustand. Ihr Austausch kann unter Denkmalschutz eingeschränkt oder untersagt sein — die Tragwerksberatung ermittelte die tatsächliche Tragfähigkeit und identifizierte zulässige Sanierungsansätze.
  • Denkmalschutzauflagen als Rahmenbedingung der Tragwerksoptionen: Tragwerksberatung im Denkmalkontext geht nicht nur darum, was strukturell möglich ist — sondern was strukturell möglich ist, innerhalb der Grenzen des Denkmalschutzes. Beide Dimensionen müssen gleichzeitig adressiert werden.